Ausschlusskriterien
Festgelegte Eigenschaften, die Personen, die diese Eigenschaften aufweisen, von der Aufnahme in die Stichprobe ausschließt, auch wenn sie alle Einschlusskriterien erfüllen.
Festgelegte Eigenschaften, die Personen, die diese Eigenschaften aufweisen, von der Aufnahme in die Stichprobe ausschließt, auch wenn sie alle Einschlusskriterien erfüllen.
Festgelegte Kriterien, die definieren, was für Eigenschaften Personen aufweisen müssen, um in die Stichprobe aufgenommen werden zu können. Siehe auch Ausschlusskriterien.
Verfahren zur Festlegung einer geeigneten Stichprobengröße, mithilfe sachlogischer Überlegungen und zum jeweiligen Testverfahren passenden Formeln. Die Stichprobe sollte nicht zu groß (teuer, aufwendig, zu kleine Effekte signifikant) und nicht zu klein (keine Repräsentativität, deckt Effekte nicht auf) gewählt werden.
Alle Personen (Untersuchungseinheiten), über die eine Aussage getroffen werden soll. Die gesamte Population ist in der Praxis meist nur sehr aufwendig oder gar nicht erfassbar. Deshalb wird mithilfe von statistischen Methoden auf Basis der Stichprobe auf die Grundgesamtheit geschlossen.
Tatsächliche Kennwerte einer theoretischen Verteilung oder der (nicht erfassbaren) Grundgesamtheit (im Gegensatz zu den Kennwerten der Stichprobe). Parameter werden meist durch griechische Buchstaben bezeichnet.
(In der Regel zufällige) Auswahl von Personen aus der Grundgesamtheit. Das Ziel ist es, auf Basis einer repräsentativen Stichprobe (siehe Repräsentativität) allgemeingültige Aussagen über die nicht erfassbare Grundgesamtheit zu treffen (siehe auch Inferenzstatistik).
Fallgruppe (bzw. Interventionsgruppe) und Kontrollgruppe weisen bis auf die betrachtete Krankheit (bzw. Intervention) eine annähernd gleiche Zusammensetzung aller anderen Merkmale auf. Im Gegensatz zu Selektionsbias. Ein Mittel zur Erreichung von Strukturgleichheit ist Randomisierung.